1. Die Größe der Bühne und die Definition der Stromversorgung sind in der
Wizzi - Bühnenanweisung geregelt. Diese finden Sie unter www.wizzi.at -->
Veranstalterinfo --> Technik. Sollten Sie keinen Internetzugang besitzen, senden wir Ihnen
die Bühnenanweisung gerne in schriftlicher Form zu.
2. Die Bühne muss spätestens 5 Stunden vor Beginn der Veranstaltung
fertiggestellt bzw. frei sein.
3. Bei Freiluftveranstaltungen muß unbedingt eine überdachte Bühne bzw.
Schutz gegen Wind und Regen vorhanden sein.
4. Musikschutz und Steuerabgaben sind vom Veranstalter zu tragen.
5. Der Veranstalter verpflichtet sich die Tanzkapelle zweimal zu verköstigen
und Getränke nach freier Wahl zur Verfügung zu stellen. (samt Techniker)
6. Für Schäden von Dritten, vom Veranstalter und dessen Personal sowie
mangelhafter Stromversorgung, haftet der Veranstalter.
7. Das Honorar wird auch bei Abbruch einer Veranstaltung zur Gänze in Rechnung
gestellt.
8. Bei Nichteinhaltung dieses Vertrages, Entschädigung in der Höhe der
vereinbarten Gage.
9. Der Vertrag ist zur Veranstaltung mitzubringen.
10. Alle Preisarragements werden Dritten gegenüber geheimgehalten.
11. Entsprechende Ankündigung der Kapelle auf Plakaten (Auf Anfrage stellen wir
natürlich gerne und bevorzugt eigenes Werbematerial zur Verfügung).
12. Auf Plakaten ist das, dem Vertrag beigelegte Wizzi-Logo zu verwenden. Dieses
finden Sie auch unter www.wizzi.at --> Downloads.
13. Dieser Vertrag ist binnen 21 Tagen nach Erhalt (Datum des Poststempels)
unterzeichnet zu retournieren, ansonsten verliert er seine Gültigkeit.
14. Falls erforderlich, ist uns vom Veranstalter eine Unterkunft (mindestens 2
Sterne Kategorie) zur Verfügung zu Stellen. (Gilt nur, wenn Punkt 6 definiert
ist)
15. Die Kapelle verpflichtet sich, zu den oben angeführten Auftrittsbedingungen
ihre Musikleistung ordentlich und nach bestem Können im Interesse der
Veranstaltung zu versehen.
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"Wizzi hebt ab" -
Die neue CD ist da.

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