1. Die Größe der Bühne und die Definition der Stromversorgung sind in der Wizzi - Bühnenanweisung geregelt. Diese finden Sie unter www.wizzi.at --> Veranstalterinfo --> Technik. Sollten Sie keinen Internetzugang besitzen, senden wir Ihnen die Bühnenanweisung gerne in schriftlicher Form zu. 

2. Die Bühne muss spätestens 5 Stunden vor Beginn der Veranstaltung fertiggestellt bzw. frei sein.
 
3. Bei Freiluftveranstaltungen muß unbedingt eine überdachte Bühne bzw. Schutz gegen Wind und Regen vorhanden sein. 

4. Musikschutz und Steuerabgaben sind vom Veranstalter zu tragen. 

5. Der Veranstalter verpflichtet sich die Tanzkapelle zweimal zu verköstigen und Getränke nach freier Wahl zur Verfügung zu stellen. (samt Techniker) 

6. Für Schäden von Dritten, vom Veranstalter und dessen Personal sowie mangelhafter Stromversorgung, haftet der Veranstalter. 

7. Das Honorar wird auch bei Abbruch einer Veranstaltung zur Gänze in Rechnung gestellt. 

8. Bei Nichteinhaltung dieses Vertrages, Entschädigung in der Höhe der vereinbarten Gage. 

9. Der Vertrag ist zur Veranstaltung mitzubringen. 

10. Alle Preisarragements werden Dritten gegenüber geheimgehalten. 

11. Entsprechende Ankündigung der Kapelle auf Plakaten (Auf Anfrage stellen wir natürlich gerne und bevorzugt eigenes Werbematerial zur Verfügung). 

12. Auf Plakaten ist das, dem Vertrag beigelegte Wizzi-Logo zu verwenden. Dieses finden Sie auch unter www.wizzi.at --> Downloads

13. Dieser Vertrag ist binnen 21 Tagen nach Erhalt (Datum des Poststempels) unterzeichnet zu retournieren, ansonsten verliert er seine Gültigkeit. 

14. Falls erforderlich, ist uns vom Veranstalter eine Unterkunft (mindestens 2 Sterne Kategorie) zur Verfügung zu Stellen. (Gilt nur, wenn Punkt 6 definiert ist) 

15. Die Kapelle verpflichtet sich, zu den oben angeführten Auftrittsbedingungen ihre Musikleistung ordentlich und nach bestem Können im Interesse der Veranstaltung zu versehen.

"Wizzi hebt ab" -
Die neue CD ist da.